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   BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07   

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https://dejure.org/2007,23134
BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07 (https://dejure.org/2007,23134)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2007 - 6 B 3.07 (https://dejure.org/2007,23134)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 6 B 3.07 (https://dejure.org/2007,23134)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    7 Überdies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts ohne Zulassung eingelegte Berufung nach Ablauf der Antragsfrist des § 124 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht in einen Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels umgedeutet werden kann (Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 und vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 3).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    Wäre der Schriftsatz vom 27. April 2006 als Antrag auf Zulassung der Berufung zu verstehen, wie der Kläger meint, wäre über diesen Antrag noch nicht entschieden, und der hier angefochtene Beschluss hätte über eine gar nicht erhobene Berufung befunden, so dass dieser Beschluss in einem zugelassenen Revisionsverfahren aufzuheben wäre (vgl. Beschluss vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 25.03.1998 - 4 B 30.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung eines unzulässigen durch einen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    7 Überdies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts ohne Zulassung eingelegte Berufung nach Ablauf der Antragsfrist des § 124 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht in einen Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels umgedeutet werden kann (Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 und vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 3).
  • BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94

    Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    8 Insoweit gilt nichts anderes als für die vergleichbare Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision (vgl. Beschluss vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 6 B 8.99

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Verwerfung der Berufung;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    4 Das wäre allerdings nicht schon deshalb der Fall, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 6 B 8.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 8 und vom 13. Juni 2001 - BVerwG 3 B 64.01 ).
  • BVerwG, 02.08.1995 - 9 B 303.95

    Berufung - Einlegung - Gerichtsbescheid - Verwerfung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    Ein von einem Anwalt eindeutig eingelegter Rechtsbehelf kann jedenfalls dann nicht in einen anderen umgedeutet werden, wenn die Rechtsbehelfe - wie hier - unterschiedlichen Zwecken dienen (vgl. Beschluss vom 2. August 1995 - BVerwG 9 B 303.95 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27 und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27 und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 13.06.2001 - 3 B 64.01

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    4 Das wäre allerdings nicht schon deshalb der Fall, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 6 B 8.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 8 und vom 13. Juni 2001 - BVerwG 3 B 64.01 ).
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